Links:

Davos-Ferienwohnungen

Firnblick Nr. 42

Mietbedingungen

Winter 2022/2023

Sommer 2023

Winter 2023/2024

Kontaktadresse: yvonne.lattmann@bluewin.ch

Reservation

 

Mietbedingungen Firnblick Nr. 42, 7270 Davos-Platz  -  01.01.2022

 

Extrakosten:

Wohnungsendreinigung/Betreuung: CHF 160.-

Inventarwäsche:                                  CHF 25.-   pro Person

Gästetaxen:                                       CHF 5.90.-   pro Person und Tag

 

Bei Vermietung über drei Wochen Reinigungszuschlag nach Absprache. Bei übermässiger
Verschmutzung ist der Wohnungswart berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu verlangen.

1 Die Reservation kann schriftlich, per eMail oder telefonisch erfolgen. Innerhalb von 10 Tagen ab
Ausstellungsdatum der Reservationsbestätigung ist eine Anzahlung von 35% des Gesamtmietvertrages zu
leisten. Mit der Anzahlung anerkennt der Mieter ausdrücklich die Mietbedingungen und die in der
Reservationsbestätigung aufgeführten Konditionen. Die Restzahlung hat 45 Tage vor Ferienantritt zu
erfolgen.

2 Die Wohnung ist vollständig möbliert und mit Hausrat versehen (inkl. Wäsche, Geschirr etc.).

3 Evt. Änderungen der Einrichtung sowie der Ausstattung bleiben aus verständlichen Gründen vorbehalten.

4 Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche, im Normalfall von Samstag zu Samstag.

5 Die Wohnung kann am Ankunftstag ab 17:00 Uhr angetreten und muss am Abreisetag vor 10:00 Uhr
verlassen werden.

6 Die Wohnung darf nicht mit mehr Personen belegt werden als in der Reservationsbestätigung angegeben.

7 Beschädigungen irgendwelcher Art müssen vom Mieter bezahlt werden.

8 In den Mietpreisen sind Heizung, Warmwasser und Stromverbrauch inbegriffen.

9 Allfällige individuelle Telefon- und Waschkosten werden durch der Wohnungswart separat verrechnet.
Die Benutzung des Wireless-Netzwerkes ist kostenlos und erfolgt auf Risiko des Mieters.

10 Untermietung ist nicht gestattet.

11 Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit Genehmigung erlaubt.

12 Sollte die reservierte Wohnung durch unvorhergesehene Ereignisse (Wasserschaden, Feuersbrunst,
Naturkatastrophe, etc.) nicht beziehbar sein, ist der Vermieter berechtigt, eine andere Wohnung mit der
gleichen Zimmerzahl zur Verfügung zu stellen. Unterschiede betreffend der Lage oder des Stockwerkes
sind dabei unvermeidlich und haben keine Reduktion des Mietpreises zur Folge.

13 Bei Rücktritt müssen folgende Annulationskosten berechnet werden:
    . nach Anzahlung gemäss Reservationsbestätigung: 35%
    . 44 Tage bis 0 Tage vor Mietantritt: 100%
Sollte die Wohnung jedoch wieder vermietet werden, werden die Zahlungen abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- zurückerstattet.

Eine Annulationsversicherung ist allenfalls durch den Mieter abzuschliessen.

14 In der Wohnung sind Hausschuhe zu benutzen. Die Strassen- und Schneeschuhe sind im
Treppenhauskasten zu deponieren.

15 Das Rauchen ist nur auf der Terrasse und dem Balkon erlaubt.

16 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Davos.

Irrtum und Änderungen vorbehalten.